Reform Arbeitsrecht Spanien: Arbeitsrechtliche Eilmaßnahmen
31. Mai 2012 | Allgemein
Kommentare deaktiviert | Ein Artikel von Bea
Nachdem bereits am 31. Dezember 2011 im Staatsanzeiger die „Königliche Rechtsverordnung 20/2011 über Eilmaßnahmen in Haushalts-, Steuer- und Finanzmaterien zur Korrektur des öffentlichen Defizits“ mit beachtlichen Auswirkungen im spanischen Steuersystem veröffentlicht worden war, wurden nunmehr auch im Arbeitsrecht Eilmaßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes mittels am 11. Februar 2012 im Staatsanzeiger veröffentlichtem Königlichen Dekret 03/2012 in Gang gesetzt, welches dem Abgeordnetenkongress zur Debatte und Abstimmung am 3. März 2012 vorlagen und im Eilverfahren dort als Gesetzprojekt beschlossen und im Staatsanzeiger am 13.03.2012 veröffentlicht wurde.
Die wesentlichen Neuerungen werden nachfolgend aufgeführt:
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