Zukünftig wird man seinen Passantrag beim Konsulat Málaga mit Termin beantragen. (mehr dazu im neuen Kurier, der bald erscheint)
Über ein websitegestütztes Verfahren kann jeder Kunde seinen Wunschtermin online buchen. Mit der Bestätigungsmail spricht man dann zum Termin vor und kommt ohne lange Wartezeiten zum Schalter. Das System löst das bisherige Verfahren ab, bei dem an einem beliebigen Werktag zu den Publikumszeiten vorgesprochen werden konnte, dann aber teilweise längere Wartezeiten in Kauf genommen werden mussten.
Das Verfahren wird von den deutschen Vertretungen in Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca bereits erfolgreich angewandt. Die Planungssicherheit ist sowohl für die Kunden als auch für die Behörde ein erheblicher Vorteil. Da das Konsulat Málaga 2013 auch als Personalausweisbehörde fungieren soll (der genaue Starttermin ist noch nicht bekannt), ist der geregelte und geordnete Publikumsverkehr
von besonderer Bedeutung. Noch lässt sich nicht abschätzen, wie viele Residenten tatsächlich einen Personalausweis beantragen werden. Auf jeden Fall gilt es, bereits jetzt alles in die Wege zu leiten, um lange Warteschlangen zu vermeiden.
Bedenken wegen der Terminvergabe per Internet sind leicht zu überwinden:
Wer das Internet regelmäßig nutzt, wird keinerlei Schwierigkeiten haben, einen Termin zu buchen. Im Zweifelsfalle kann man eine Person des Vertrauens bitten, die Buchung zu veranlassen.
Die Buchung über das Terminvergabesystem ist ab sofort möglich. Termine werden ab dem 5. November 2012 vergeben. Von diesem Zeitpunkt an ist eine Vorsprache zur Passantragstellung nur noch mit Termin möglich!
Die Terminbuchung erreichen Sie über die Website der deutschen Vertretungen in Spanien:
Informationen zum Passantragsverfahren in Málaga unter:
Die Terminvergabe bezieht sich auf alle regulären Passarten. Reiseausweise zur Rückkehr für Urlauber, denen die Ausweispapiere abhanden gekommen sind, werden selbstverständlich weiterhin ohne Termin bearbeitet.
Die weiteren Dienstleistungen (z.B. Unterschriftsbeglaubigungen) des Konsulats erfolgen zunächst wie bisher ohne Termin während der Publikumszeiten (Montag – Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr), Beurkundungstermine (z.B. Erbscheinsanträge, Vaterschaftsanerkennungen)
werden im direkten Kontakt mit dem Kunden vereinbart.