Vorsichtmaßnahmen vor dem Erwerb einer Immobilie in Spanien
23. August 2011 | Madrid, Ratgeber, Vorsicht Falle
Kommentare deaktiviert | Ein Artikel von Bea
Im Unterschied zu deutschem Recht – nach dem nur die Eigentumsregistereintragung eine konstitutive Wirkung hat – kann in Spanien das Eigentum an einer Immobilie durch einem privaten Vertrag übertragen werden. Zwar wird die Eintragung im spanischen Eigentumsregister nur möglich sein, wenn den Kauf oder Verkauf vor einem Notar beurkundet worden ist, aber die rechtliche Übertragung des Eigentums erfolgt ohne Registereintragung und kann auch durch die Unterzeichnung eines privaten Vertrages erfolgen.
Aus diesem Grund soll man besonders vorsichtig sein und vor der Unterschrift jeder Art von privatem Vertrag zuerst die Rechtslage prüfen und insbesondere die Bestandsituation der Immobilie, für deren Kauf man sich interessiert, ganz genau feststellen.
weiterlesen bei Madrid für Deutsche
















